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| TSC Aktuell Nr. 84 Mai Seite 4 |
Susi Sorglos und King Kurt, die hier
stellvertretend für alle diejenigen stehen, die sich ohnehin nie darum gekümmert haben,
was in der Satzung steht und wie ein Verein funktioniert, wird das egal sein. Aber alle
anderen werden sich vielleicht fragen, was sich nun eigentlich für sie geändert hat. Deshalb hier ein paar Anmerkungen, obgleich es natürlich sehr schön wäre, wenn jedes Vereinsmitglied den Text der neuen Satzung bei Gelegenheit einmal selbst durchlesen würde, um dann festzustellen, das sich doch viel Bekanntes in der neuen Satzung wiederfindet, wenn auch vielleicht an anderer Stelle. Unser Verein heißt jetzt weder TFC Berlin, wobei TFC für Tisch-Fußball-Club stehen soll, noch fördert er das organisierte Verbrechen. Als solches gilt ja die Sportausübung heute - anders als noch im letzten Jahrhundert - nicht mehr. Organisiert werden muß aber trotzdem, nämlich die Willensbildung der Vereinsmitglieder und der Sportbetrieb, der ja bei uns vor allem in den Abteilungen stattfindet. Deshalb gibt es gerade für die Abteilungen eine wichtige Änderung: Da die Vergangenheit nämlich gezeigt hat, daß es in den Abteilungen aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse zu einer Vielzahl - seinerzeit an sich satzungswidriger - Abweichungen gekommen ist, bietet nun die neue Satzung für die Abteilungen die Möglichkeit, es entweder bei den in der Satzung aufgeführten Bestimmungen für die Abteilungen zu belassen oder sich jeweils dort, wo die Satzung Alternativen zuläßt, mittels einer von der betreffenden Abteilungsmitgliederversammlung zu beschließenden Abteilungsordnung eigene, besser passende Regelungen zu schaffen. Interessant wird dies wohl vor allem für die größeren Abteilungen sein, während es den kleinen Abteilungen eher entgegenkommen dürfte, daß der nach der Satzung zu bildende Abteilungsvorstand zwingend nur noch aus dem Abteilungsvorsitzenden, dem stellv. Abteilungsvorsitzenden und dem Abteilungsfinanzwart bestehen muß. Dies bedeutet jedoch zugleich, daß in allen Abteilungen, welche die Zahl ihrer Vorstandsmitglieder nicht im Rahmen einer Abteilungsordnung erhöht haben, alle sonstigen Funktionsträger, sei es der Schiedsrichterwart oder der Jugendvertreter, nicht mehr dem Abteilungsvorstand angehören und demgemäß auch nicht an der Beschlußfassung des Abteilungsvorstands beteiligt sein dürfen. Um nach den schlechten Erfahrungen mit der im letzten Jahr von der Jahreshauptversammlung außer Kraft gesetzten Jugendordnung die Mitwirkungsmöglichkeiten für jugendliche Mitglieder effektiv zu verbessern, sieht. die neue Satzung jetzt das Stimmrecht auch für Jugendliche vor, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem neu ist, daß die Amtsperioden grundsätzlich von zwei auf drei Jahre verlängert sind und der Vereinsbeitrag nun nicht mehr monatlich, sondern vieteljährlich im voraus zu zahlen ist. Für unsere säumigen Beitragszahler, die es ja in allen Abteilungen geben soll, gibt es in diesem Zusammenhang eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, daß auch Vereinsmitglieder, die mit mehr als drei Monaten mit der Beitragszahlung im Rückstand sind, anders als nach der alten Satzung nunmehr gleichwohl an Abstimmungen teilnehmen dür- fen, wobei es bereits in der Vergangenheit - gerade bei Abstimmungen in Angelegenheiten des Hauptvereins - kaum festzustellen war, ob alle Anwesenden ihren Beitrag auch tatsächlich bezahlt hatten. Nun aber noch die schlechte Nachricht: Wer sich trotz wiederholter Mahnung mit der Zahlung von mehr als neun Monatsbeiträgen in Verzug befindet, kann aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Abteilungsvorstandes ohne weiteres aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Irgendwann ist ja auch mal Schluß mit lustig ... Michael Koch, Abteilungsvorsitzender des TSC Berlin 1893 e.V. - Volleyballabteilung |
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