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Aktuell
Nr. 86

November
1998

Seite 3

Wichtig für alle Abteilungs-/Übungsleiter und Trainer:
Hallenzeiten - Winterhalbjahr
In der Mitte dieser Ausgabe findet Ihr - wie üblich - das gesamte Vereinsangebot sortiert nach Sportarten. Diesmal sind es nun wirklich die brandaktuellen Angaben der Abteilungen zugeordnet zu den uns vom Sportamt überlassenen Hallenzeiten. Für alle Abteilungs- und Übungsleiter, Trainer sowie deren Beauftragte sei hier einmal aufgelistet, was in diesem Zu sammenhang von Wichtigkeit ist:
1. Die meisten unserer Hallenzeiten sind Dauergenehmigungen, d. h. sie müssen nicht immer wieder neu beantragt und überlassen werden. Dauergenehmigungen gelten nicht für Schulferien. Andererseits werden uns sämtliche Hallenzeiten immer nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gegeben.
2. Die Genehmigung aller Hallenzeiten gilt vom 1.10.98 bis 31.3.1999. Rechtzeitig vor Ende des Winterhalbjahres sind sämtliche Hallenzeiten zu überprüfen und mit dem Sportamt erneut abzustimmen (Nutzung, Auslastung).
3. Werden Hallenzeiten nicht in Anspruch genommen, sind sie unverzüglich dem Sportamt zurückzugeben. Eine verspätete oder unterlassene Rückgabe nicht genutzter Zeiten verursacht Kosten, in jedem Falle mindestens 100,- DM.
Wird eine Hallenzeit mehrmals nicht in Anspruch genommen, ohne daß die Zeit dem Sportamt abgemeldet wird, kann ein Nutzungsausschluß für die entsprechende Abteilung ausgesprochen werden.
4. Alle Sondertermine an Wochenenden müssen gesondert 3 Wochen vor dem Termin (Poststempel) angemeldet werden.
5. Gleiches gilt tür die Nutzung von Hallen in den Schulferien.
Zu 4. u. 5.: Später eingehende Anträge werden künftig nicht mehr bearbeitet werden können.
6. Bei Hallenzeiten mit Schlüsselvertrag ist besondere Sorgfalt der Trainer, Abteilungs- und Ubungsleiter erforderlich. So liegt die Verantwortung für
- das ordnungsgemäße Abschließen der Halle nach Beendigung des Trainings
- das Schließen sämtlicher Fenster
- das Abdrehen von Licht, Stromquellen und Wasserhähnen
- die Hallenschlüssel insgesamt
voll bei uns als Verein.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß keine Schäden des Vorbenutzers vorhanden sind, die möglicherweise uns in die Schuhe geschoben werden könnten. Alle von uns verursachten Schäden sind deshalb sofort dem Hausmeister, wenn das nicht möglich ist, dem Sportamt zum nächstmöglichen Termin zu melden. Weiterhin ist. darauf zu achten, daß die Hallen sauber verlassen werden. Werden sie verschmutzt übernommen, ist das ebenfalls zu notieren, damit die Verantwortung dafür nicht von uns übernommen werden muß. Außerdem erwartet das Amt von uns eine Anwesenheitskontrolle.
Für all das empfiehlt sich ein Hallenbuch, das jeweils mit Datum und Unterschrift vom Abteilungs-/Übungsleiter bzw. Trainer zu führen ist.
Bisher haben wir erst einen echten Schlüsselvertrag für Sporthallenbenutzung unterschrieben. Die Tendenz geht aber dahin, daß wir in der nächsten Zeit weitere Schlüsselverträge bekommen und damit weitere Verantwortung übernehmen werden. Es sollen damit die hohen Kosten der Kommune für Überstunden der Hausmeister eingespart werden.
Bitte seid alle darum bemüht, diese neuen Vorschriften zu beachten. Unser korrektes Verhalten wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Sportvereine künftig so klein wie möglich zu halten.
Renate Henningsen-Penski, 1. Vorsitzende
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